Professionalisierung von Stiftungsräten

Gemeinnützige Stiftungen mit Steuerbefreiung durften ihren Stiftungsräten bisher keine Honorare bezahlen. Nur Spesen. Das ändert sich nun im Kanton Zürich und eröffnet die Möglichkeit, die Arbeit von Stiftungsräten zu professionalisieren. Dies und weitere Änderungen werden die Möglichkeiten von Stiftungen grundlegend verändern. Es ist zu hoffen, dass andere Kantone dem Beispiel folgen.