Professionalisierung von Stiftungsräten

Gemeinnützige Stiftungen mit Steuerbefreiung durften ihren Stiftungsräten bisher keine Honorare bezahlen. Nur Spesen. Das ändert sich nun im Kanton Zürich und eröffnet die Möglichkeit, die Arbeit von Stiftungsräten zu professionalisieren. Dies und weitere Änderungen werden die Möglichkeiten von Stiftungen grundlegend verändern. Es ist zu hoffen, dass andere Kantone dem Beispiel folgen.

Stiftungen im Kanton Zürich erhalten überraschend schnell erstaunlich viel neue Freiheiten. Damit will sich der Kanton Zürich als Stiftungsstandort attraktiver aufstellen. Dies geschieht über drei wesentliche Veränderungen für die Steuerpraxis bei Stiftungen:

    1. Angemessene Honorare für Mitglieder in Stiftungsräten

    Stiftungsarbeit wurde bisher vor allem mit Dankbarkeit vergütet. Ein Stiftungsratsmandat war eine Ehre und jenen Menschen vorbehalten, die den ehrenamtlichen Aufwand leisten konnten und wollten. Das führte dazu, dass gut situierte, reifere Personen überproportional in Stiftungsräten vertreten sind und deren Strategie und Kultur prägten. Stiftungen, die mehr Vielfalt und Verbindlichkeit von ihren Räten brauchen und Planungssicherheit für die Mitglieder anbieten wollen, können ihre Arbeit nun mit angemessenen Honoraren vergüten, ohne die Steuerbefreiung zu gefährden. Das eröffnet die Chance, auch qualifizierte Menschen für eine Mitarbeit zu verpflichten, die auf ein Einkommen angewiesen sind.

    «Syt dihr öpper oder nämed dihr Lohn?»
    Madame de Meuron

    Die angemessene Honorierung wird die Kultur in Stiftungsräten verändern. Die Leistungserwartung im Kollegium wird voraussichtlich steigen und die Bereitschaft sinkt, Beitragsschwäche im Team zu dulden. Es war für viele Stiftungen bisher mitunter schwierig, qualifizierte, engagierte Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte zu finden, die pro bono die zum Teil aufwändige Arbeit leisten. So blieben in Stiftungen oft notwendige Veränderungen und Strategieanpassungen liegen. Das kann sich nun – zumindest im Kanton Zürich – bald ändern.

      2. Engagement im Ausland

      Stiftungen im Kanton Zürich qualifizieren in Zukunft auch für eine Steuerbefreiung, wenn die Aktivitäten der Stiftung teilweise oder ganz im Ausland Wirkung erzielen, und zwar über die bereits heute erlaubte Förderung in Entwicklungsländer hinaus. Diese Neuerung stärkt die Standortattraktivität des Kantons Zürich für ausländische Stiftungen. Gleichzeitig erlaubt es inländischen Stiftungen, sich in internationalen Projekten über die Schweiz hinaus zu engagieren.

        3. Impact Investing

        In Zukunft können Stiftungen eine schmerzhafte Lücke in der StartUp-Welt schliessen. Man nennt sie auch «Tal des Todes»: wenn Produkt und Anwendungsbereich zwar schon stehen, der Proof of Concept aber noch nicht ausgereift genug ist für professionelle Investoren. Bisher war es gemeinnützigen Stiftungen nicht erlaubt, sich über à fonds perdu Beiträge oder Darlehen hinaus bei Spinn-offs oder in frühen Stadien von Start-ups zu engagieren. Mit der neuen Regelung des Zürcher Steueramtes dürfen sich Stiftungen auf der Förderseite auch als Investorinnen mit Eigenkapital beteiligen, unter der Voraussetzung, dass sie keinem kommerziellen Investor Konkurrenz machen bzw. es zu einer Marktverzerrung kommt. Interessant sind solche Möglichkeiten beispielsweise für wissenschaftsfördernde Stiftungen, die zukünftig Forschungsprojekte auch in einer frühen Übergangsphase in einen Spinn-off unterstützen können.

        Wenn Stiftungen die Möglichkeiten des Impact Investing ausschöpfen möchten, werden sich die Anforderungen an Stiftungsräte deutlich verändern müssen. Waren die Förderentscheide bisher vor allem durch Wohltätigkeit geprägt, erfordern Entscheide im Impact Investing solides unternehmerisches Wissen und Erfahrung.

        In der Medienmitteilung finden Sie Informationen zu weiteren Veränderungen im Stiftungswesen sowie Links zu Hintergrundinformationen.

        Better Foundation Governance 2024 (foundationboardacademy.ch)

        die nächste Durchführung findet statt von Donnerstag, 24. bis Samstag, 26. Oktober 2024 in Basel.

         

        BRAINBOARDS CEO Esther-Mirjam de Boer in einem roten Kleid und Perlenkette mit verschränkten Armen vor dunklem Hintergrund. Esther-Mirjam de Boer, CEO von BRAINBOARDS ist Expertin für die strategiewirksame Zusammensetzung von Führungsteams. Sie unterrichtet am Center for Philantropy Studies (CEPS) an der Universität Basel im Rahmen der Foundation Board Academy im Kompakt-Seminar «Better Foundation Governance» ein interaktives Modul zur Rolle der Vielfalt bei der Zusammensetzung von Stiftungsräten.